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Vergewaltigung
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Sollte der Fall der Fälle eingetreten sein,
ist die sofortige und richtige Verhaltensweise wichtig. Es ist
zu empfehlen, sofort in die nächste NOTAUFNAHME eines
Spitals zu gehen, NICHT DIREKT ZUR POLIZEI!
Wie mich ein netter Grüner (Polizist ;-) überzeugt hat, es gibt eine Ausnahme, wo es
wichtiger die Polizei zu verständigen als selber erst mal einen sicheren Ort aufzusuchen:
dann, wenn der Täter namentlich nicht bekannt ist! Das ist eine sehr seltene Ausnahme.
Doch in diesem Fall ist es erforderliche, dass die Polizei sofort alarmiert wird, da sie
so eher eine Chance hat den Täter zu verfolgen und auszuforschen.
Die amtsärztliche Untersuchung bei der Polizei ist für eine Frau eine wesentlich schlimmere
psychische und emotionale Tortur als die Untersuchung im Spital oder bei der ihr vertrauten Gynäkologin.
Wenn sich Frau nicht dazu entschließen kann, ins Spital zu gehen, soll sie in jedem Fall sofort ein
Gedächtnisprotokoll über den Vorgang anfertigen. Es wird ihr nicht nur hilfreich sein, wenn
sie sich später doch entscheidet, Anzeige zu erstatten, sondern auch bei der Therapie.
Der Arztbesuch bleibt Frau in keinem Fall erspart! Erstens ist ein Aids-Test angesagt. Die
Wahrscheinlichkeit auf einen modernen Vergewaltigter mit Kondom zu treffen, ist doch eher gering.
Außerdem können geringfügige Verletzungen in der Scheidenwand sein, die unbehandelt sehr
schmerzhaft werden können.
Der Vorteil des Spitals
Im Spital werden sämtliche Spuren am Körper festgestellt, Achtung! Hämatome erscheinen
häufig nicht sofort, sondern erst nach einem Tag, das wissen die Ärzte aber natürlich auch.
Eventuelle physische Schäden, wie Einrisse in der Scheidenwand oder am Gebärmuttermund, die
Spätfolgen haben können, werden sofort erkannt und behandelt. Spätere Behandlung ist meist
schmerzhaft und dauert wesentlich länger.
Wenn Sperma vorhanden ist, wird er sichergestellt und steht für die Beweisführung zur
Verfügung.
Die Götter in Weiß stellen die Vergewaltigung fest und damit entfällt die Beweislast,
daß sie überhaupt vergewaltigt wurde, seitens der Frau. Es wird von der Staatsanwaltschaft
Anklage erhoben. Eine private Klage ist somit nicht erforderlich. Die Frau kann sich jedoch als
Nebenklägerin an den Prozeß anhängen um an Entschädigung, Schmerzensgeld usw.
heran zu kommen. Es ist dann ganz egal, wer auch immer der Vergewaltigter ist und welchen Status er hat,
er hat einen schweren Stand. Sowohl Richter, Anwalt, Vergewaltigter als auch eventuelle männliche
Kumpanei bei Polizisten haben damit das Nachsehen.
Tatsache ist aber heute, daß die polizeilichen Einvernahmen vergewaltigter Frauen heute nur noch
von geschulten Kriminalbeamtinnen durchgeführt werden. Sie werden dadurch nicht wesentlich
angenehmer, aber doch um vieles menschlicher.
Wenn keine physischen Verletzungen vorhanden sind, wird von einem klinischen Psychologen sofort
der psychische Stand ermittelt. Ich kenne keinen Fall, in dem ein noch so guter Anwalt das Gutachten
eines Psychiaters, das sofort und korrekt aufgenommen wurde umdrehen konnte.
Eine Frau ist nach einer Vergewaltigung in einem Spital mit Profis ganz einfach gut aufgehoben. Sie
hat die Möglichkeit rasch an Schocktherapie zu bekommen und so möglichst frisch
Erlebtes zu verarbeiten, die vor Gericht relevanten Fakten von ihren Emotionen auseinander zu sortieren und so, so
sachlich wie möglich, vorzugehen.
Absolut wichtig: nach der Erstversorgung unbedingt die Hilfe von psychologisch geschulten Leuten
in Anspruch nehmen und das nicht nur die Frau alleine! So eigenartig es auch klingen mag, eine
Vergewaltigung trifft in den meisten Fällen die ganze Familie, weil viele Menschen nicht wissen, wie
sie mit der Situation umgehen sollen.
Mit psychologischer Hilfe ist es einer Frau meistens nach 2 Jahren möglich ein weitgehend
unbelastetes Leben, zumindest was die Vergewaltigung betrifft, zu führen. Bleibt die Vergewaltigung
unbehandelt, leidet Frau den Rest ihres Lebens darunter.
Bei diesem Text von mir verzichte ich bewusst auf das Copyright. Der Text darf mit oder ohne Link, mit oder ohne
Namensnennung für private Zwecke weiter gegeben werden.
In Österreich gibt es trotz Sparmaßnahmen kostenlose, persönliche und telefonische Hilfe, auf
Wunsch auch anonym von Psychologinnen. Das gilt großartigerweise auch für Familienmitglieder wie Mütter, Ehepartner,
Lebensgefährten usw. unter:
Wien, Soziale
Dienste, Hilfe bei Gewalt an Frauen;
Tel.Nr.: (1) 71719
Salzburg (S) Frauennotruf Salzburg, Hilfe bei Gewalt an Frauen, Haydnstr 2,
Tel.: (0662) 88 11 00, Fax: (0662) 87 02 25
Frauen gegen Vergewaltigung/Innsbruck 0512 57 44 16
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