Es hat mich sehr viel Zeit und Mühe gekostet meine Texte 
                zu verfassen. Um so mehr trifft das zu, da sehr viele persönliche 
                Erfahrungen und Erlebnisse hier beschrieben sind. Wer schon einmal 
                selber geschrieben hat wird das nachempfinden können. 
              Ich lehne es daher grundsätzlich ab Texte von mir "herzugeben" 
                für private Web-Seiten. 
                Wer eine Web-Seite machen möchte sollte sich bitte selbst 
                Gedanken zum Inhalt machen und diese Gedanken dort festhalten, 
                nicht die anderer Menschen als seine eigenen ausgeben. 
                Wenn er/sie keine Gedanken hat, dann wird es auch nicht nötig 
                sein darüber eine Web-Seite zu gestalten. Wackelarschbildchen 
                und Fackeln auf schwarzem Hintergrund mit endloslangem Disclaimer 
                und Warnungen vor dem harmlosen Inhalt und/oder geklauten Texten 
                und Tests von der alten ZartHart-Web-Seite gibt es schon bis zu 
                Erbrechen im Internet. Niemand braucht noch mehr davon. 
              Es gibt einige wenige Ausnahmen für Gruppen die bei mir 
                angefragt haben und denen ich gerne auch etwas zur Verfügung 
                stelle. Das werde ich in manchen Fällen auch wieder tun, 
                es steht dann auch bei den Texten immer dran. 
              In Österreich gibt es eine klare Regelung für "geklaute" 
                Texte, siehe unten. Wenn es derartige Möglichkeiten in Deutschland 
                gibt, bitte ich um entsprechende Information. In Österreich 
                habe ich sie schon genützt und werde das auch in Zukunft 
                tun. In anderen Ländern habe ich keine Hemmungen mein ganz 
                klar nachweisbares Copyright im Ernstfall auch gerichtlich durchzusetzen. 
              Folgend die Information eines Providers: 
              Wir berufen uns dabei auf folgende Rechtslage: 
              Gemäß § 16 des mit 1. Jänner 2002 
                in Kraft getretenen E-Commerce-Gesetzes ist der Provider beim 
                Hosting fremder Inhalte ab dem Zeitpunkt in dem er Kenntnis einer 
                rechtswidrigen Tätigkeit oder Information hat verpflichtet, 
                unverzüglich tätig zu werden, um die Informationen zu 
                entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren. 
              In den Parlamentarischen Materialien ist dazu ausgeführt, 
                dass wenn ein Dritter ein Einschreiten des Providers und die Entfernung 
                von Informationen bzw. die Sperre des Zugangs verlangt, der Provider 
                zu Tätigkeit verpflichtet ist, "wenn die Rechtsverletzung 
                auch für einen juristischen Laien ohne weitere Nachforschungen 
                offenkundig ist" bzw. wenn die Rechtswidrigkeit für 
                den Anbieter wie für jedermann leicht erkennbar ist". 
              Die Web-Seite wurde auf meine Aufforderung hin vom Netz genommen. 
               
                
             
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