Helene





















Fake-Alarm!

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Cybersucht

Ehre im Internet

Copyright










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Es hat mich sehr viel Zeit und Mühe gekostet meine Texte zu verfassen. Um so mehr trifft das zu, da sehr viele persönliche Erfahrungen und Erlebnisse hier beschrieben sind. Wer schon einmal selber geschrieben hat wird das nachempfinden können.

Ich lehne es daher grundsätzlich ab Texte von mir "herzugeben" für private Web-Seiten.
Wer eine Web-Seite machen möchte sollte sich bitte selbst Gedanken zum Inhalt machen und diese Gedanken dort festhalten, nicht die anderer Menschen als seine eigenen ausgeben.
Wenn er/sie keine Gedanken hat, dann wird es auch nicht nötig sein darüber eine Web-Seite zu gestalten. Wackelarschbildchen und Fackeln auf schwarzem Hintergrund mit endloslangem Disclaimer und Warnungen vor dem harmlosen Inhalt und/oder geklauten Texten und Tests von der alten ZartHart-Web-Seite gibt es schon bis zu Erbrechen im Internet. Niemand braucht noch mehr davon.

Es gibt einige wenige Ausnahmen für Gruppen die bei mir angefragt haben und denen ich gerne auch etwas zur Verfügung stelle. Das werde ich in manchen Fällen auch wieder tun, es steht dann auch bei den Texten immer dran.

In Österreich gibt es eine klare Regelung für "geklaute" Texte, siehe unten. Wenn es derartige Möglichkeiten in Deutschland gibt, bitte ich um entsprechende Information. In Österreich habe ich sie schon genützt und werde das auch in Zukunft tun. In anderen Ländern habe ich keine Hemmungen mein ganz klar nachweisbares Copyright im Ernstfall auch gerichtlich durchzusetzen.

Folgend die Information eines Providers:

Wir berufen uns dabei auf folgende Rechtslage:

Gemäß § 16 des mit 1. Jänner 2002 in Kraft getretenen E-Commerce-Gesetzes ist der Provider beim Hosting fremder Inhalte ab dem Zeitpunkt in dem er Kenntnis einer rechtswidrigen Tätigkeit oder Information hat verpflichtet, unverzüglich tätig zu werden, um die Informationen zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren.

In den Parlamentarischen Materialien ist dazu ausgeführt, dass wenn ein Dritter ein Einschreiten des Providers und die Entfernung von Informationen bzw. die Sperre des Zugangs verlangt, der Provider zu Tätigkeit verpflichtet ist, "wenn die Rechtsverletzung auch für einen juristischen Laien ohne weitere Nachforschungen offenkundig ist" bzw. wenn die Rechtswidrigkeit für den Anbieter wie für jedermann leicht erkennbar ist".

Die Web-Seite wurde auf meine Aufforderung hin vom Netz genommen.

 

 

© 1998, 1999, 2000, 2001, 2002, 2003, 2004, 2005, 2006 by Helene
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letzter Update: November 2006